Hier darf ein kleiner strafrechtlicher Hinweis nicht fehlen:
Das "Zerzausen einer Kunstvollen Frisur" ist unter dem Tatbestand der Tätlichkeit (Art. 126 StGB) zu subsumieren.
Strafe: auf Antrag: Haft (1Tag - 3Monate (Art. 39I StGB)) oder Busse (1-40'000 Fr. (Art. 48 StGB)).
4-Gewinnt - Elin ist eine Meisterin ihres Faches !
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